Mittlerweile 30 Apps auf Rezept zugelassen
Deutschland hat gerade weltweit mit einem neuartigen Versorgungsbereich im Gesundheitswesen ein digitales Ausrufezeichen gesetzt. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nach nur 20 Monaten schon 30 digitale Gesundheitsanwendungen in Deutschland zugelassen, obwohl bislang nur ein Viertel aller Anträge positiv beschieden wurde. Diese offiziell gelisteten DiGAs können somit vom medizinischen Personal auf Rezept verschrieben und von den Krankenkassen erstattet werden. Sie decken eine große Indikationsvielfalt ab, insbesondere da, wo in Deutschland Versorgungslücken und Engpässe bei Therapeutenplätzen bestehen.
Diese Apps sind nicht in Apple oder Google Stores herunterzuladen und sollten nicht mit den frei verkäuflichen Apps im Wellness-, Lifestyle- und Trackingbereich verwechselt werden. Sie helfen unter ärztlicher Begleitung bei vielen Anwendungen wie Adipositas, Diabetes, Multipler Sklerose, Schlaganfall und Schmerzen, aber auch bei Depressionen, Angst- und Suchterkrankungen. Sogar eine App gegen Erektionsstörungen ist mittlerweile verfügbar.
Gerade hat der Ende 2019 von 160 eHealth-Unternehmern gegründete Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SDGV) ein Statement zum ersten DIGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Hierin setzt er sich kritisch mit den Vorwürfen auseinander, welche den DIGAs einen mangelnden Innovationscharakter, zu niedrige Zulassungsvoraussetzungen und überhöhte Verordnungspreise vorwerfen. Das Potenzial der digitalen Anwendungen muss sich nun in den nächsten Jahren am Markt zeigen.
Ein Beitrag von Manfred Kindler, KKC-Präsident