Kein Kurieren am Symptom

» Artikel veröffentlicht am 01.02.24, von

Lothar Wienböker, ehemaliger Geschäftsführer des KKC e.V. und viele Jahre im Gesundheitswesen aktiv, macht sich seine Gedanken:

Es ist allgemein bekannt und unbestritten, dass im deutschen Gesundheitswesen ein Personalmangel herrscht und nicht kurzfristig behoben werden kann.

Dieses Problem kann nur gelöst werden, wenn Maßnahmen ergriffen werden, welche nicht zu Lasten der Arbeitsfähigkeit der Pflegenden gehen und vor allem Diagnose, Therapie, Pflege und Rehabilitation im erforderlichen Umfang auch künftig sicherstellen.

Deshalb hier einige Feststellungen, dass nicht alle zurzeit politisch diskutierten Überlegungen zielführend sind.

Einführung der 36 Stundenwoche

Sicherlich ist es zu begrüßen, wenn die Beschäftigten entlastet werden, die zum Teil täglich über die Grenze der Belastbarkeit zum Wohle der Patienten ihren Dienst verrichten. Die Anzahl der Behandlungsfälle wird aufgrund der Altersstruktur der Patienten jedoch nicht abnehmen.

Die „Verschiebung“ von stationärer zur ambulanten Versorgung ist bei dem in allen Bereichen herrschenden Personalnotstandes keine Lösung

Krankenhausreform

Eine Reduzierung der Anzahl der Krankenhäuser ist sicherlich, wirtschaftlich betrachtet, überlegenswert, aber die Anzahl der Patienten, die dann eventuell weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen wird- siehe vor- nicht sinken.

Da nicht davon auszugehen ist, dass die Verweildauer noch mehr gesenkt werden kann, müssten in wenige Häusern mit mehr Betten, steigende Patientenzahlen mit kaum erhöhter Personalstärke versorgt werden.

Es ist also mathematisch betrachtet, nicht möglich, in gleicher Zeit auf Dauer mehr Menschen zu versorgen, ohne die Qualität zu verändern.

Krankenhausfinanzierung

Viele Einrichtungen im Klinikbereich sind überschuldet, aber sind hierfür die Ausgaben die alleinige Ursache oder ist es auch die Einnahmeseite? Auch wenn, was hoffentlich vermieden werden kann, Krankenkassenbeiträge und die Pflegeversicherungen erhöht werden, fehlt viel Geld für Baumaßnahmen und Gerätebeschaffungen, für welche die Bundesländer zuständig sind, welche hier seit Jahren nicht die benötigten Summen zur Verfügung stellen.

Die Duale Finanzierung, welche seit 1972 gilt, darf keine „fast monistische Finanzierung“ werden,

es sei denn man überlegt, ob das Prinzip verändert werden soll und die Krankenkassen über die Betriebskosten hinaus verpflichtet werden sollen.

Dann muss aber auch endlich von der Politik der Mut aufgebracht werden, künftig die Sozialversicherungsbeiträge nicht nur von den Erwerbstätigen zu kassieren, sondern auch die anderen Einkunftsarten heranzuziehen.

Der Politik ist zu raten, bei beabsichtigten Reformen stets eine ganzheitliche Betrachtung vorzunehmen und nicht zu versuchen, Symptome zu kurieren.

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