Deutschland braucht schnellstens ein datengeschütztes zentrales digitales Impfregister!

» Artikel veröffentlicht am 17.01.22, von

Seit zwei Jahren leben die Menschen auf der Welt mit der am längsten andauernden Pandemie der jüngsten Vergangenheit. Deshalb wurde der Begriff Impfen zum wichtigsten Wort des Jah­res 2021. Inzwischen ist das Wort Boos­tern noch dazu gekommen. Leider gibt in Deutsch­land keine verlässlich Übersicht, wer bereits gegen SARS-Co­vid-2 geimpft ist und wer sich noch impfen lassen sollte. Daher verschickt beispielsweise die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg auch an bereits geimpfte und ge­boosterte Personen schriftliche Informationsschreiben. Sie bittet darin, dass sich Menschen, die sich noch nicht für eine Impfung gegen Coronavirus entschieden haben, dies nachzuholen. Allen an­deren Personen empfiehlt sie eine Auffrischungsimpfung. Das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin erklärte kürzlich, dass es zwar ano­nymisierte Daten zur Coronasituation sammelt, das System der Datenübermittlung zwischen den Einrichtungen des Gesundheitswesens jedoch unzureichend funktioniert. Wenn die Gesund­heits­ämter mit der Datenerfassung wegen Personal­mangel oder wegen Schließzeiten nicht in der Lage sind, die Daten zu übermitteln, wer­den die neu an Corona infizier­ten Personen in Deutschland nur geschätzt. Daher sind die veröffentlichten Daten oftmals ungenau. Dieser Zustand ist im Zeitalter der Digitalisierung unbefrie­digend. Daher bedarf es dringend eines datengeschützten zentra­len digitalen Impfregister in Deutschland, in das Impfärztinnen oder jeder Impfärzte ihre Impfungen ohne Zeitverzug digi­tal darin eintragen können.

Der Deutsche Hausärzteverband ist offen für ein datengeschütz­tes zentra­les digitales Impfregis­ter. Allerdings hält die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die zeitnahe Einführung eines solchen Impfregisters für unrealistisch, obwohl unser Alltag be­reits vielfältig von der Digitalisie­rung bestimmt wird. Im Zeitalter der Digitalisie­rung darf es keine Hürde geben, ein datengeschütz­tes zentra­les digitales Impfregister in Deutschland anzulegen und zuverlässig zu führen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, bezeichnete die Einführung eines nationalen Impfregisters datenschutzrechtlich als machbar.

Auch seitens der Bevölkerung dürfte es auch kaum Hindernisse gegen ein solches Register ge­ben, da viele Men­schen bereits in der digitalen Welt leben und Digital Devices nutzen. Die Menschen erfas­sen immer größere digi­tale Datenmen­gen über sich und ihr persönlichen Lebensverhältnisse. Mittels Fitness-Apps überwachen und registrieren die winzigen Sensoren der am Körper getrage­nen Wearables in Form von Fitnesstrackern, Smartwatches oder intelligenten Kleidungs­stücken von den Nutzerinnen und Nutzern erwünschte Gesundheitsdaten, wie Herzfrequenz, Puls, Blutzuckerspiegel oder Körpertemperatur. Auch Standortdaten, Daten zum Schlafrhythmus oder Stürze auf der Grundlage von Bewegungen können erkannt werden. Viele Men­schen stellen ihre digital aufgezeichne­ten Vitaldaten oder das erfasste Schlafverhalten ins Internet, um daraus Schlussfolgerungen für das eigene Gesundheitsverhalten oder zur Schlafver­besserung zu generieren. Auch mit smarten Kopf­hörern lässt sich das Leben erleichtern, da sie den Nutzerinnen und Nutzern als digitale Assisten­ten oder Sprachübersetzer dienen können. Zukünftig werden viele Menschen Kleinstcomputer als Daten­brillen haben, die zusätzlich zum Sichtfeld digitale Informationen bereitstellen. Die Self-Tracking-Devices sind zwar dystopische Überwachungsgeräte, aber sie werden bereits von vie­len Menschen zur Selbstregulierung der eigenen Gesundheit genutzt. Damit gelangen Big-Da­ten-Mengen von ihren Nutzerinnen und Nutzern ins Internet und werden in Clouds abgespei­chert. Bald wird die Smart Home Technik, mit der Licht, Heizung oder Jalousien ganz automa­tisch oder mit Smartphone, Tablet und per Sprachassistent gesteuert werden kann, in vielen Häu­sern und Wohnungen vorhanden sein. Die smarten Haushaltsgeräte, wie Waschmaschinen und Wäschetrock­ner, Kühl- und Gefrierschränke, Induktionskochfelder, Backöfen, Kaffeevollauto­ma­ten, Geschirrspüler, Staubsaugerroboter lassen sich über WLAN mit Smart­phone und App bedienen und werden zum  intelligente Helfer der Menschen im Alltag. Manche Ge­räte sind sogar mit Kameras ausgerüstet und bestellen selbststän­dig fehlende oder ver­brauchte Produkte nach. Es ist damit zu rechnen, dass immer kleinere und zugleich billigere Sensoren das Verhalten der Menschen überall erfassen. Alle diese Daten werden bereits gegenwär­tig, wenn die Technik genutzt wird, digi­tal gesammelt und IP-bezogen ausgewertet.

Für viele Menschen ist es von großem Vorteil, dass sie als Nutzerinnen und Nutzer des Inter­nets be­reits jetzt überall auf der Welt ihre persönlichen Daten erfassen, einsehen und mit ande­ren teilen können. Beliebt ist besonders, Fotos und kurze Videos, die überall im Urlaub oder auf Fern­reisen ge­macht werden, mit den zu Hause gebliebenen Menschen zu teilen. Das alles er­laubt Bewe­gungsprofile oder Verhaltensdaten der Userinnen und User zu erfassen, auszuwerten und weiter zu verarbeiten. Aber das wird von ihnen nicht negativ bewertet. Die Digitalisierung hat sich zu einem weltwei­ten Megatrend der unterschiedlichsten Gesellschaften entwickelt und wurde von den Menschen angenommen.

Zur Eindämmung des SARS-Cov2-Viruses hat das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin eine kosten­lose App zur freiwilligen Übermittlung von Gesundheitsdaten herausgegeben, um Erkennt­nisse zur Verbreitung von Corona-Infektionen in Deutschland zu gewinnen. Die Daten aus den kleinen am Körper getragenen vernetzten Computern werden zur weiteren Erforschung des Coronaviruses beitragen. Die App wurde von der Bevölkerung angenommen.

Wo also ist der Grund, dass in Deutschland kein datengeschütztes zentrales digitales Impfregis­ter eingerichtet werden darf? Es gibt keinen Grund, denn der größte Teil der geimpften oder genesenen Personen hat bereits jetzt seine Daten in einer App auf dem Smartphone gespei­chert oder besitzt die entsprechenden QR-Codes. Diese Daten der geimpften oder genesenen Personen werden bei der 2G- oder 2G-plus-Regelung vielerorts ausgelesen. Das wird von den Betroffenen auch akzep­tiert, weil sie am öffentlichen Leben teilnehmen wollen. Nicht geimpfte Personen werden damit aber zugleich zunehmend vom öffentlichen Leben ausgeschlos­sen oder zur Impfung angeregt. Manche Leute betrachten es auch als eine Impf­pflicht durch die Hinter­tür.

So überraschend es klingen mag, ein datengeschütztes zentrales digitales Impfregister würde es mög­lich machen, ungeimpfte Personen zielgerichtet anzusprechen, da nur eine Impfung der gesamten Bevölkerung der Ausweg aus der Pandemie ist. Egal, wie viele Mutatio­nen vom SARS-Covid-2-Virus es noch geben wird, wir brauchen in unserem Land eine genaue Über­sicht, wie viele Menschen geimpft sind und wie viele Nebenwirkungen aufgetre­ten sind. Nur so wird es möglich sein, den Anteil der geimpften Bevölkerung deutlich zu erhöhen. Das Maskentra­gen, das Abstandhalten und das Einhalten von Hygienemaßnah­men reicht nicht aus.

Die Hospitalisierung muss durch verstärktes Impfen und Boostern zurückgedrängt werden, um die stark überlasteten Beschäftigten in den Gesundheitsunternehmen zu entlasten. Die Zahlung eines Corona-Bonus an die durch die Krise besonders stark belasteten Pflegkräfte im Gesundheits­wesen ist zwar gut, aber zu wenig. Der große Beitrag der Pflegenden in allen Berei­chen des Gesundheitswesens am Allgemeinwohl unserer Gesellschaft erfordert von der Soli­dargemein­schaft einen höheren finanziellen Beitrag. Die Pandemie hat gezeigt, der Personal­mangel ist die größte Schwachstelle besonders im Pflegebereich.

Viele Pflegekräfte sind durch die hohe physische und psychische Belastung seit Beginn der Corona-Pandemie am Ende ihrer Kräfte angelangt oder ha­ben bereits ihre Tätigkeit aufgege­ben. Wie  aus medizinischen Fachkreisen berichtet wird, hat die derzeitige Omikon-Variante zwar einen leichteren Verlauf. Eine höhere Durch­impfungsrate in der Bevölke­rung ist dennoch erforderlich, um die schweren Ver­läufe bei Corona-Erkrankungen weiter zu reduzie­ren. Damit könnten die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegen­den in den Krankenhäu­sern entlastet werden.

Ob im Jahr 2022 eine generelle Impfpflicht eingeführt wird, um eine mögliche fünfte Corona­welle, für die wahrscheinlich von der Weltgesundheitsorganisation WHO ein neuer Buchstabe aus dem grie­chi­schen Alphabet ausgewählt werden muss, zu verhindern, ist noch ungewiss. Die Bun­des­regie­rung muss es sehr bald entscheiden. Das Problem ist allerdings, was im Januar von den Virologen als sinnvoll eingeschätzt wurde, kann im März bereits völlig anders bewer­tet wer­den. Daher agiert die Politik in der Pandemie oft viel zu spät.

Die Worte Impfen und Boostern werden auch weiterhin sehr häufig zu hören sein. Ein daten­geschütztes zentrales digitales Impfregister wird unverzichtbar werden, um der Verbrei­tung und der Dunkelzffer von Coronoa-Infektionen entgegenwirken zu können.

Prof. Dr. rer. oec. habil. Herbert Schirmer

Ehrenpräsident des Krankenhaus-Kommunikations-Centrums (KKC)

Ehrenvorsitzender des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (DVKC)

 

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